2038.3.2-IRichtlinien zum Vollzug des § 37 Abs. 5 der Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2038_3_2_I_13187
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.