Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende zu Aufwendungen einer Heilpraktikerbehandlung
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2034_7_F_175
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.