Durchführung der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des Freistaates Bayern gemäß § 14a des Arbeitsplatzschutzgesetzes
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2034_5_F_329
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.