2033.6-JVersicherungsfreiheit von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, Justizhelferinnen und Justizhelfern sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2033_6_J_14700
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.