BayVV_2033_6_F_138 · Bayern

Versicherungsfreiheit von Beamten und sonstigen Beschäftigten des Freistaates Bayern

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2033_6_F_138
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.