BayVV_2033_1_K_749 · Bayern

Versicherungsfreiheit von Beamten an staatlichen Hochschulen, die zur vertretungsweisen Wahrnehmung von Professorenstellen beurlaubt werden

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2033_1_K_749
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.