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title: "BayVV_2032_9_UK_108 — Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/bayvv-2032-9-uk-108"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2032_9_UK_108"
updated: "2026-05-15T12:04:33+00:00"
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# BayVV_2032_9_UK_108 — Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden

**Landesrecht Bayern**


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— Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2032_9_UK_108
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
