BayVV_2032_9_UK_108 · Bayern

Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2032_9_UK_108
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.