Zuständigkeit der Landesbesoldungsstelle München für die Abrechnung von Bezügen für Beamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, deren Dienstbezüge nicht zu Lasten des Staatshaushalts gezahlt werden
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2032_9_UK_108
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.