2032.3-LGewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befassten Bediensteten
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2032_3_L_13633
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.