BayVV_2032_3_J_019 · Bayern

2032.3-JVergütung für die örtlichen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2032_3_J_019
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.