BayVR · Bayern

2030.8.5-FBayerische Richtlinie für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Bayerische Vorschussrichtlinie – BayVR)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.