2030.5.1-WKFreizeitausgleich wegen Inanspruchnahme durch Rufbereitschaft für verbeamtete Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika in Bayern
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2030_5_1_K_957
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.