2013.1-FRichtlinie über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen nach dem BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz entstehen (Kostenerstattungsrichtlinie-BayernFonds – KostBayFoR)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.