2012.4.5-ITechnische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Handfunkgerät FuG 11b“
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2012_4_5_I_076
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.