2012.1-IAnwendung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 des Polizeiaufgabengesetzes
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2012_1_I_13117
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.