2003.4-JDienstvereinbarung über die Nutzung der neuen Telefonie (BayUCtiz) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.