2003.4-JDienstvereinbarung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit dem Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz über die Besetzung des IT-Rats und Wahrnehmung der in Art. 51 BayRiStAG genannten Aufgaben
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2003_4_J_10460
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.