2003.4-DStandards und Richtlinien für die Informations-und Kommunikationstechnik in der bayerischen Verwaltung (IKT-Standards-Richtlinien-Bekanntmachung – IKTSRBek)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.