1102-FRichtlinien zur Durchführung der Art. 3a und 3b des Bayerischen Ministergesetzes (Ministergesetz-Nebenvergütungs-Richtlinien – MinNebRiL)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.