MinNebRiL · Bayern

1102-FRichtlinien zur Durchführung der Art. 3a und 3b des Bayerischen Ministergesetzes (Ministergesetz-Nebenvergütungs-Richtlinien – MinNebRiL)

0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.