Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
- Amtliche Abkürzung:
- BayVerwFachAngIHK
- Ausfertigungsdatum:
- 13.03.1981
Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten2) vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 886) sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden.2) [Amtl. Anm.:] Nunmehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, BGBl. FN 800-21-1-692) [Amtl. Anm.:] Nunmehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten, BGBl. FN 800-21-1-69
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1981 in Kraft3).3) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 13. März 1981 (GVBl. S. 78)3) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 13. März 1981 (GVBl. S. 78)Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildsZu vermittelnde Kenntnisse und FertigkeitenZu vermitteln im Ausbildungshalbjahr1234561234 1 Selbstverwaltungsrecht a)Begriff der Selbstverwaltung einschließlich der Satzungsgewalt erläuternxb)Selbstverwaltung und Auftragsverwaltung, hoheitliche und schlichtverwaltende Aufgaben unterscheidenxc)Bedeutung der Selbstverwaltung durch Kammern für die Wirtschaft beschreibenxd)Umfang und Inhalt der staatlichen Aufsicht über die Kammern erläuternxe)Satzung und Wahlordnung der ausbildenden Stelle beschreibenxf)Voraussetzung der Zugehörigkeit und der Mitgliedschaft von Gewerbebetrieben bei Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Fachverbänden und Industrie- und Handelskammern nennenxg)Organe der Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Industrie- und Handelskammern, deren Aufgaben und Zusammensetzung nennenx 2 Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstreitverfahren a)Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren und das Klageverfahren anhand praktischer Fälle in den Grundzügen erklärenxxb)Inhalt und Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrung erläuternxxc)einfache Widerspruchsbescheide entwerfenxx 3 Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltung a) Gewerberecht aa)gewerberechtliche Bestimmungen nennen, soweit sie von der ausbildenden Stelle anzuwenden sindxbb)stehendes Gewerbe, Reise- und Marktgewerbe anhand praktischer Fälle unterscheidenxcc)gewerberechtliche von künstlerischer und freiberuflicher Tätigkeit unterscheidenxdd)bei Gewerbean-, -um- und -abmeldungen beratenxee)Stellungnahmen zu Gewerbeuntersagungsverfahren vorbereitenx b) Firmenrecht, Handelsregister und Genossenschaftsregister aa)die verschiedenen Rechtsformen der Unternehmen und Voraussetzungen für die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften nennenxbb)Rechtsgrundlage, Zweck und Inhalt des Handels- und Genossenschaftsregisters nennen und Voraussetzungen für die Eintragung in das Handelsregister beschreibenxcc)Anträge auf Eintragung, Änderung und Löschung im Handelsregister prüfen und Stellungnahmen an das Amtsgericht vorbereitenxdd)bei Eintragungen in das Handelsregister auf Grund des Gesetzes über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern beratenx c) Handwerksrecht und Handwerksrolle aa)Rechtsgrundlage, Zweck und Inhalt der Handwerksrolle beschreiben sowie die Bestimmungen über die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks, die Handwerksrolle und das handwerksähnliche Gewerbe nennenxbb) Industrie, Handel und Handwerk unterscheidenxcc)Stellungnahmen der ausbildenden Stelle zu Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit vorbereitenx d) Sachverständige, Schiedsgerichtsverfahren aa)das Sachverständigenwesen erläuternxbb)Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen vorbereitenxcc)die formalen Anforderungen an ein Gutachten nennenx e) Wettbewerbsrecht aa)die Aufgaben der ausbildenden Stelle und anderer Institutionen, die für die Erhaltung des lauteren Wettbewerbs sorgen und bei Wettbewerbsstreitigkeiten schlichten, beschreibenxbb)bei der ausbildenden Stelle eingehende Anträge auf Genehmigung von Ausverkäufen bearbeitenx f) Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsbeobachtung aa)Ziele der Wirtschaftsförderung und Betriebsberatung nennenxbb)Förderungsprogramme nennenxcc)Wirtschaftsbeobachtung durch die Kammern erläuternxdd)Konjunkturumfragen der ausbildenden Stelle auswertenxee)Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland dienende Bescheinigungen der ausbildenden Stelle vorbereitenxff)die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kammern bei der Raumordnung und Bauleitplanung nennenxgg)Stellungnahmen zu Anträgen auf UK-Stellung und Rückstellung entwerfenx 4 Aufgaben der Kammern als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz a) Begründung der Berufsausbildungsverhältnisse aa)einschlägige Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes nennenxbb)Voraussetzungen für die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders sowie für die Eignung der Ausbildungsstätte prüfenx b) Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und Überwachung der Berufsausbildung aa)Ausbildungsverträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfenxbb)Eintragungen und Löschungen der Ausbildungsverträge im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bearbeitenxcc)bei der Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit mitwirkenxdd)Gründe für die Beendigung von Ausbildungsverhältnissen nennenxee)die Aufgaben der zuständigen Stelle bei der Überwachung nennenx c) Zwischen- und Abschlußprüfungen aa)Grundlagen für die Durchführung der Zwischen- und Abschlußprüfungen einschließlich der Prüfungsordnungen nennenxbb)Zulassungsanträge prüfenxcc)Prüfungen organisatorisch vorbereitenx d) Berufliche Fortbildung, Umschulung und Prüfungen aa)Prüfungsordnungen der ausbildenden Stelle nennenxbb)Zulassungsanträge prüfenxcc)Prüfungen organisatorisch vorbereitenx 5 Fallbezogene, praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle a)Bestandteile eines Rechtssatzes (Tatbestand, Rechtsfolge) klären und unterscheidenxxb)bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erklärenxxc)Folgen der möglichen Formen der Verknüpfung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge (ist, soll, kann) darstellenxxd)Ausgangspunkt der Rechtsanwendung (Maßnahme, Antrag) und Rechtsfolgen aufstellenxxe)Sachverhalt ermitteln und auf rechtserhebliche Tatsachen untersuchenxxf)konkreten Tatbestand in die einzelnen Tatbestandsmerkmale (alternativ, kumulativ) aufgliedernxxg)rechtserhebliche Tatsachen den Tatbestandsmerkmalen zuordnenxxh)Verhältnis mehrerer gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zueinander (allgemeine und Spezialvorschriften) darstellenxx
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.