VermAPO-M · Bayern

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Anwärter für den gehobenen und für den mittleren vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, bei der Landeshauptstadt München (Vermessungs-Ausbildungs- und Prüfungsordnung München – VermAPO-Mü)

Ausfertigungsdatum:
14.06.1965
Fundstelle:
GVBl. S. 243
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Anwärter für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes bei der Landeshauptstadt München, die für Urkundsvermessungen eingesetzt werden sollen, haben den Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, der bayerischen Vermessungsverwaltung abzuleisten und die Anstellungsprüfung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, abzulegen.

§ 2

Die Anwärter für die Laufbahn des mittleren vermessungstechnischen Dienstes bei der Landeshauptstadt München haben den Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen für den mittleren vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, der bayerischen Vermessungsverwaltung abzuleisten und die Anstellungsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, abzulegen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1965 in Kraft2).2) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 14. Juni 1965 (GVBl. S. 108)2) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 14. Juni 1965 (GVBl. S. 108)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.