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title: "BayVergV_LPO_I — Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (VergV-LPO I)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/bayvergv-lpo-i"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVergV_LPO_I"
updated: "2026-05-13T15:59:37+00:00"
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# BayVergV_LPO_I — Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (VergV-LPO I)

**Landesrecht Bayern**
*Ausfertigung:* 17.05.2004
*Fundstelle:* GVBl. S. 202, BayRS 2032-3-4-5-K


### § 1 — Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, beamtete wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Oberassistenten, Oberassistentinnen, Oberingenieure und Oberingenieurinnen, die bei Prüfungen nach der (LPO I) zu Prüfern oder Aufsichtführenden bestellt sind.

### § 2 — Vergütungen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen

Bei den sportpraktischen Prüfungen im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sowie den sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen im Fach Sport – Unterrichtsfach und vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien – werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:1.für Prüferinnen oder Prüfer bei der Prüfung über die Demonstration sportartspezifischer Technikena)im Rahmen der Didaktik der Grundschule,je Stunde Prüfungszeit11,10 €,b)im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,je Stunde Prüfungszeit11,10 €;2.für Prüferinnen oder Prüfer im Rahmen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungena)im Unterrichtsfach Sport,je Stunde Prüfungszeit11,10 €,b)im vertieft studierten Fach Sport,je Stunde Prüfungszeit11,10 €.

### § 3 — Vergütungen der Einzelprüfungen in den nicht vertieft studierten Fächern

(1) Bei den Ersten Staatsprüfungen in den Fächern Erziehungswissenschaften, Didaktik der Grundschule, Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, den Unterrichtsfächern, den sonderpädagogischen Fachrichtungen als Qualifizierungsstudium oder als sonderpädagogische Qualifikation und den pädagogischen Qualifikationen werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:1.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in Erziehungswissenschaftena)Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie,je Vorschlag16,60 €,b)Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie, die teilweise oder vollständig in Testform gefordert ist,je Vorschlag47,70 €;2.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik der Unterrichtsfächera)je Vorschlag einer Aufgabe16,60 €,b)je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe26,50 €;3.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutscha)Aufsatz aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,je Thema16,60 €,b)literarische Texte für eine Analyse/Interpretation,je Vorschlag26,50 €,c)Textstellen zur sprachwissenschaftlichen Erläuterung,je Vorschlag47,70 €;4.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fremdsprachena)Textproduktion in der jeweiligen Fremdsprache,je Thema43,45 €,b)Texte zur Sprachmittlung,je Vorschlag26,50 €,c)literarische Texte zur Interpretation,je Vorschlag26,50 €,d)Fragen zur Sprachwissenschaft,je Vorschlag16,60 €;e)Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,je Thema16,60 €;5.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft – Bearbeitung eines Beratungsfalls –,je Vorschlag47,70 €;6.Stellung von Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung in den anderen Fächern,a)je Vorschlag einer Aufgabe16,60 €,b)je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe26,50 €,c)je Vorschlag einer Aufgabe oder Aufgabengruppe, bei der ein Lösungshinweis mit Bewertungsschema gefordert ist186,10 €;7.Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie für die Durchführung eines Stichentscheids für jede Prüferin oder jeden Prüfer,je Arbeit4,50 €;8.Bewertung der praktischen Arbeiten aus dem Fach Kunst im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,je Arbeit insgesamt8,80 €;dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;9.Bewertung der praktischen Arbeitenim Fach KunstKunstpraxis,je Kandidat oder Kandidatininsgesamt8,80 €;dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;10.für Prüferinnen oder Prüfer bei der mündlichen Prüfung und in Musik bei der praktischen Prüfung,je Stunde Prüfungszeit11,10 €.(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.(3) Abweichend von Abs. 1 Nr. 4 werden für die Prüfungen nach § 114 Abs. 6 LPO I Vergütungen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 gewährt.

### § 4 — Vergütungen der Einzelprüfungen in den vertieft studierten Fächern

(1) Bei den Ersten Staatsprüfungen in den vertieft studierten Fächern für das Lehramt an Gymnasien, den vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen und im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:1.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern Biologie und Chemie,je Vorschlag einer Aufgabengruppe43,45 €;2.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutscha)Aufsatz aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,je Thema16,60 €,b)literarische Texte für eine Analyse/Interpretation,je Vorschlag43,45 €,c)Textstellen zur Übertragung und sprachwissenschaftlichen Erläuterung,je Vorschlag65,20 €;3.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachena)Aufsatz zur Erprobung der Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck,je Thema5,50 €,b)Textproduktion in der jeweiligen Fremdsprache,je Thema43,45 €,c)Übersetzungstexte und Texte zur Sprachmittlung,je Vorschlag26,50 €,d)Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,je Thema16,60 €,e)literarische Texte zur Interpretation,je Vorschlag43,45 €,f)Texte oder Teiltexte der Gegenwartssprache oder historischer Sprachstufen zur sprachwissenschaftlichen Erläuterung, ggf. zur Übersetzung,je Vorschlag65,20 €;4.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fächern Griechisch und Lateina)Übersetzungstexte,je Vorschlag26,50 €,b)altsprachliche Texte zur Übersetzung mit sprachlichen Erläuterungen,je Vorschlag43,45 €,c)altsprachliche Texte zur Interpretation nach Leitfragen,je Vorschlag43,45 €;5.Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkta)Aufgabe aus der psychologischen Diagnostik einschließlich Bereitstellung von Datenmaterial,je Vorschlag65,20 €,b)Aufgabe aus der Pädagogischen oder Klinischen Psychologie,je Vorschlag16,60 €;6.Stellung von Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung in den anderen Fächern sowie für die schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik der vertieft studierten Fächer für das Lehramt an Gymnasien,a)je Vorschlag einer Aufgabe16,60 €,b)je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe43,45 €,c)je Vorschlag einer Aufgabe oder Aufgabengruppe, bei der ein Lösungshinweis mit Bewertungsschema gefordert ist217,80 €;7.Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie die Durchführung eines Stichentscheids für jede Prüferin oder jeden Prüfer,je Arbeit5,50 €;8.Bewertung der praktischen Arbeiten im Fach Kunsta)Zeichnung als Medium,je Kandidat oder Kandidatin insgesamt7,40 €,b)Der Mensch und seine Umgebung,je Kandidat oder Kandidatin insgesamt7,40 €,c)Vermittlung der eigenen künstlerischen Position mit Erläuterung in Bezug auf kunstimmanente Fragestellungen,je Kandidat oder Kandidatin insgesamt16,60 €;diese Beträge werden jeweils gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;9.für Prüferinnen oder Prüfer bei der mündlichen Prüfung und im Fach Musik bei der praktischen Prüfung,je Stunde Prüfungszeit14,40 €.(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.

### § 5 — Vergütungen der schriftlichen Hausarbeiten

Für die Betreuung, Korrektur und Bewertung der schriftlichen Hausarbeit gemäß § 29 LPO I wird je Hausarbeit folgende Prüfungsvergütung gewährt:1.für die erste Prüferin oder den ersten Prüfer und in den Fällen des § 29 Abs. 2 Satz 3 und 4 LPO I auch für die zweite Prüferin oder den zweiten Prüfer46,20 €,2.für eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer gemäß § 29 Abs. 10 LPO I33,00 €.

### § 6 — Sonstige Vergütungen

1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:1.Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermina)bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen165,00 €,b)bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen330,00 €,c)bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen495,00 €;2.Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungenje angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit3,85 €. 2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.

### § 7 — Übergangsvorschrift

Für Vergütungen bis einschließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2025 sowie Vergütungen nach § 6 Satz 1 Nr. 2 für den Prüfungstermin Herbst 2025 finden die §§ 2 bis 6 in der am 31 März 2026 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.

### § 8 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.München, den 17. Mai 2004 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Monika Hohlmeier, Staatsministerin

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— Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (VergV-LPO I)
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVergV_LPO_I
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
