Die Landesjustizverwaltungen haben Änderungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) vom 12. Februar 1953 (BayBSVJu IV S. 227), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 1970 (JMBl S. 164), vereinbart. Daraus ergibt sich folgende Neufassung der Untersuchungshaftvollzugsordnung:
*) [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der Fassung der UVollzO für Bayern ab 1. Januar 2008 an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.
*) [Amtl. Anm.:] Vom Abdruck der Fassung der UVollzO für Bayern ab 1. Januar 2008 an dieser Stelle wird abgesehen. Der Text ist über den Hyperlink abrufbar.
Die Neufassung der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.
Die Untersuchungshaftvollzugsordnung wurde durch Bekanntmachung vom 20. Dezember 2007 (JMBl 2008 S. 12) mit Wirkung vom 1. Januar 2008 für den Freistaat Bayern geändert.
Anlage: Neufassung der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO)