Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung Ärzte (TV Corona-Sonderzahlung Ärzte)vom 25. August 2022
- Amtliche Abkürzung:
- BayTVCoronaSZAerzte
- Ausfertigungsdatum:
- 25.08.2022
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.