Verordnung über das Landesjustizprüfungsamt und die Fortgeltung und Anerkennung von rechtswissenschaftlichen Studien und juristischen Prüfungen (Staatsprüfungs-Durchführungsverordnung für Juristen – StPrüfDVJu)
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.1998
- Fundstelle:
- GVBl. S. 955, BayRS 305-1-J
Bei dem Staatsministerium der Justiz ist das Landesjustizprüfungsamt errichtet.
Für die Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen als Staatsprüfung nach §§ 112, 5 des Deutschen Richtergesetzes und § 10 des Bundesvertriebenengesetzes ist der Präsident des Oberlandesgerichts München zuständig.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.München, den 2. Dezember 1998 Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.