Urkunde,das hiesige Damenstift zu St. Anna betreffend[1]
- Amtliche Abkürzung:
- BayStAnnaUrk
- Ausfertigungsdatum:
- 18.02.1802
- Fundstelle:
- GVBl. S. 324
Dessen zur Urkunde haben Wir gegenwärtigen landesfürstlichen Bestätigungsbrief nicht nur eigenhändig unterschrieben, mit Unserem größeren gewöhnlichen Kanzlei-Insiegel versehen, sondern in dupplo ausfertigen, das eine Exemplar in Unserem Landesarchiv hinterlegen, das andere der Frau Äbtissin Liebden einhändigen lassen.Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt München den 18ten Februar 1802. Max. Joseph, Kurfürst
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.