Gesetz zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes1)
- Amtliche Abkürzung:
- BayReiSErgG
- Ausfertigungsdatum:
- 04.01.1935
Die Gebühren- und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes2) gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Weg der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.2) [Amtl. Anm.:] BayRS 2331-1-F, BGBl. FN 2331-12) [Amtl. Anm.:] BayRS 2331-1-F, BGBl. FN 2331-1
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.