BayNotHStBaPa · Bayern

Notenwechsel zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl zur Verlängerung der Regelung über ruhende Fakultäten der Universitäten Bamberg und Passau

Amtliche Abkürzung:
BayNotHStBaPa
Ausfertigungsdatum:
15.12.2023
Fundstelle:
GVBl. S. 10, BayRS 01-5-5-WK
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Note
“Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholischtheologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.
Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.
Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“
“Die in dem Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007, das am 9. Juni 2007 in Kraft trat, zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 zwischen dem Freistaat Bayern und der Katholischen Kirche getroffenen Festlegungen, nach denen u.a. für die katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) an den Universitäten Bamberg und Passau die Verpflichtungen des Freistaates nach Art. 4 § 1 und § 2 des Bayerischen Konkordats ruhen, haben die Grundlage für den Erhalt der katholischen Theologie an den bayerischen Universitäten gelegt.
Der Heilige Stuhl und der Freistaat Bayern stimmen daher darin überein, dass die im Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 getroffene Vereinbarung zum Ruhen der katholisch-theologischen Fachbereiche (Fakultäten) der Universitäten Bamberg und Passau mit Wirkung ab 9. Juni 2022 um weitere fünfzehn Jahre verlängert wird. Die Vertragsparteien sehen keinen Anlass dafür, die Vereinbarung im Rahmen der in Abs. 1 Satz 3 des Zusatzprotokolls vom 19. Januar 2007 vorgesehenen Verhandlungen inhaltlich umzugestalten.
Das Zusatzprotokoll vom 19. Januar 2007 kann damit für den vereinbarten Zeitraum die Bestandsgarantie für die katholische Theologie an den bayerischen Universitäten weiterhin gewährleisten. Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieser Verlängerungsvereinbarung soll über das weitere Ruhen erneut zwischen den Vertragspartnern gemäß den konkordatsrechtlichen Maßgaben verhandelt werden.“

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.