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title: "BayNachRohTechV — Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/baynachrohtechv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNachRohTechV"
updated: "2026-05-13T15:59:36+00:00"
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# BayNachRohTechV — Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

**Landesrecht Bayern**
*Ausfertigung:* 16.11.2001
*Fundstelle:* GVBl. S. 892, BayRS 7801-4-L


### § 1

(1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.(2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.

### § 2

Dem Technologie- und Förderzentrum obliegen die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe durch anwendungsorientierte Forschung, Versuche, Untersuchungen, Beratung, Information, Aus- und Fortbildung sowie die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse.

### § 3

Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.

### § 4

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.München, den 16. November 2001 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Josef Miller, Staatsminister

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— Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNachRohTechV
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
