BayNachRohTechV · Bayern

Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

Amtliche Abkürzung:
BayNachRohTechV
Ausfertigungsdatum:
16.11.2001
Fundstelle:
GVBl. S. 892, BayRS 7801-4-L
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

(1) Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe ist eine dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Straubing.(2) Das Dienstgebiet des Technologie- und Förderzentrums umfasst den Freistaat Bayern.

§ 2

Dem Technologie- und Förderzentrum obliegen die Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Produktion, Verarbeitung und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe durch anwendungsorientierte Forschung, Versuche, Untersuchungen, Beratung, Information, Aus- und Fortbildung sowie die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse.

§ 3

Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.

§ 4

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.München, den 16. November 2001 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Josef Miller, Staatsminister

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.