KommStaGebG · Bayern

Gesetz über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Bayerisches Kommunalgliederungsgesetz – KommStaGebG)

Ausfertigungsdatum:
24.12.2005
Fundstelle:
GVBl. S. 659, BayRS 1012-1-I
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Art. 1

1Die Gliederung des Staatsgebiets in Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Bezirke und gemeindefreie Gebiete bestimmt sich nach dem Rechtszustand am 30. Juni 2021. 2Spätere Änderungen auf der Grundlage des jeweiligen Rechts bleiben unberührt.

Art. 2

Die Gemeinde Bastheim, Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken, wird in die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt aufgenommen.

Art. 3

Die Stadt Rain, Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben, wird aus der Verwaltungsgemeinschaft Rain entlassen.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.