BayHaKaAbV · Bayern

Verordnung über die Abgrenzung der Bezirke der Handwerkskammern

Amtliche Abkürzung:
BayHaKaAbV
Ausfertigungsdatum:
31.05.1977
Fundstelle:
GVBl. S. 895
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

(1) Die Bezirke der Handwerkskammern sind die Regierungsbezirke in ihrer jeweiligen Abgrenzung.(2) Abweichend von Abs. 1 umfasst der Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz in ihren jeweiligen Abgrenzungen.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.1(2) (gegenstandslos)1 [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 31. Mai 1977 (GVBl. S. 323)1 [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 31. Mai 1977 (GVBl. S. 323)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.