BayGVGABek · Bayern

3101-JNeufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher

Amtliche Abkürzung:
BayGVGABek
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVGA wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.
Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.