Verordnung über Gastschulbeiträge an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Fachakademie für Landwirtschaft sowie an Ausbildungsstätten für agrartechnische Assistenten (Gastschulbeitragsverordnung Landwirtschaft – GBLwV)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.09.2007
- Fundstelle:
- GVBl. S. 650, BayRS 787-1-1-L
Berechnung der Gastschulbeiträge
Für die Berechnung der Gastschulbeiträge nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes wird der laufende Schulaufwand nach Anlage 1 Nr. 1 und 2 der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz ermittelt.
Pauschalen
1Für die Landwirtschaftsschulen werden als jährliche Gastschulbeiträge je Studierenden folgende Pauschalen festgesetzt, die die Berechnung nach § 1 ersetzen:1.Abteilung Landwirtschaft1 400,00 €2.Abteilung Hauswirtschafta)Vollzeitform2 350,00 €b)Teilzeitform1 180,00 €. 2Die Pauschalen sind am 1. Juli eines jeden Haushaltsjahres fällig.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.München, den 1. September 2007 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Josef Miller, Staatsminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.