Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Bundesbaugesetz auf die Gemeinde Eching[1]
- Amtliche Abkürzung:
- BayEchVO
- Ausfertigungsdatum:
- 02.01.1979
- Fundstelle:
- GVBl. S. 5, BayRS 2130-10-B
Die Befugnis zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Kläranlage München II der Landeshauptstadt München wird für die Grundstücke Fl.Nrn. 1356/1, 1370, 1371, 1372, 1373, 1373/1 und 1374 der Gemarkung Neufahrn auf die Gemeinde Eching übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1979 in Kraft.München, den 2. Januar 1979 Bayerisches Staatsministerium des Innern Tandler, Staatsminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.