AVBayWolfV · Bayern

Verordnung zur Ausführung der Bayerischen Wolfsverordnung (AVBayWolfV)

Ausfertigungsdatum:
01.11.2024
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Gebietsbestimmung

(1) 1Die Abgrenzung der nicht schützbaren Weidegebiete nach § 2 Abs. 3 Satz 3 der Bayerischen Wolfsverordnung (BayWolfV) ergibt sich in roter Farbkennung aus Überblickskarten im Maßstab 1 : 25 000 (Anlagen 1 bis 15) sowie aus Detailkarten im Maßstab 1 : 5000 (Anlagen 31 bis 906), die jeweils Bestandteil dieser Verordnung sind. 2Gebietsgrenze ist jeweils die Innenkante der Abgrenzungslinie. 3Maßgebend für den Grenzverlauf sind die Detailkarten im Maßstab 1 : 5000.(2) 1Die Abgrenzung der nicht zumutbar zäunbaren naturräumlichen Untereinheiten nach § 2 Abs. 3 Satz 3 BayWolfV ergibt sich in beiger Farbkennung aus Überblickskarten im Maßstab 1 : 25 000 (Anlagen 16 bis 30) sowie aus Detailkarten im Maßstab 1 : 5 000 (Anlagen 907 bis 1782), die jeweils Bestandteil dieser Verordnung sind. 2Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.(3) Die Detailkarten im Maßstab 1 : 5000 sind bei der obersten Naturschutzbehörde in Papierform oder in unveränderlicher digitaler Form archivmäßig gesichert und zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit niedergelegt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 7. November 2024 in Kraft.München, den 1. November 2024 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber, Staatsminister Anlage 1: Nicht schützbare Weidegebiete – Oberallgäu Anlage 2: Nicht schützbare Weidegebiete – Oberallgäu Anlage 3: Nicht schützbare Weidegebiete – Oberallgäu / Ostallgäu Anlage 4: Nicht schützbare Weidegebiete – Oberallgäu Anlage 5: Nicht schützbare Weidegebiete – Garmisch-Partenkirchen / Ostallgäu Anlage 6: Nicht schützbare Weidegebiete – Garmisch-Partenkirchen / Bad Tölz-Wolfratshausen Anlage 7: Nicht schützbare Weidegebiete – Garmisch-Partenkirchen Anlage 8: Nicht schützbare Weidegebiete – Bad Tölz-Wolfratshausen / Miesbach Anlage 9: Nicht schützbare Weidegebiete – Bad Tölz-Wolfratshausen / Garmisch-Partenkirchen Anlage 10: Nicht schützbare Weidegebiete – Miesbach / Bad Tölz-Wolfratshausen Anlage 11: Nicht schützbare Weidegebiete – Rosenheim / Miesbach Anlage 12: Nicht schützbare Weidegebiete – Traunstein / Rosenheim Anlage 13: Nicht schützbare Weidegebiete – Traunstein / Berchtesgadener Land Anlage 14: Nicht schützbare Weidegebiete – Berchtesgadener Land Anlage 15: Nicht schützbare Weidegebiete – Berchtesgadener Land Anlage 16: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Oberallgäu Anlage 17: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Oberallgäu Anlage 18: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Oberallgäu / Ostallgäu Anlage 19: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Oberallgäu Anlage 20: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Garmisch-Partenkirchen / Ostallgäu Anlage 21: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Garmisch-Partenkirchen / Bad Tölz-Wolfratshausen Anlage 22: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Garmisch-Partenkirchen Anlage 23: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Bad Tölz-Wolfratshausen / Miesbach Anlage 24: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Bad Tölz-Wolfratshausen / Garmisch-Partenkirchen Anlage 25: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Miesbach / Bad Tölz-Wolfratshausen Anlage 26: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Rosenheim / Miesbach Anlage 27: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Traunstein / Rosenheim Anlage 28: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Traunstein / Berchtesgadener Land Anlage 29: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Berchtesgadener Land Anlage 30: Nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten – Berchtesgadener Land

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.