BayAVVForst · Bayern

2038.3.9-LAllgemeine Verwaltungsvorschrift über die Forstdiensttauglichkeit (AVV Forst)

Amtliche Abkürzung:
BayAVVForst
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.