Verordnung über die Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns (ArchivGlV)
- Ausfertigungsdatum:
- 28.05.1990
- Fundstelle:
- GVBl. S. 175, BayRS 2241-2-WK
Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns
Die Staatlichen Archive Bayerns gliedern sich in die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, das Bayerische Hauptstaatsarchiv und die Staatsarchive.
Generaldirektion
(1) 1Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist eine dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnete Behörde der Mittelstufe mit dem Sitz in München. 2Ihr sind das Bayerische Hauptstaatsarchiv und die Staatsarchive Amberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, Landshut, München, Nürnberg und Kitzingen nachgeordnet.(2) Die Generaldirektion ist die zentrale staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens.
Bayerisches Hauptstaatsarchiv und Staatsarchive
(1) Dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München obliegen die Archivierung des Archivguts der staatlichen Stellen, die für das gesamte Staatsgebiet zuständig sind, sowie die ihm zugewiesenen zentralen fachlichen Aufgaben.(2) Der Zuständigkeitsbereich der Staatsarchive umfaßt:Staatsarchiv AmbergRegierungsbezirk Oberpfalz,Staatsarchiv AugsburgRegierungsbezirk Schwaben,Staatsarchiv BambergRegierungsbezirk Oberfranken(ohne Landkreis und kreisfreie Stadt Coburg),Staatsarchiv CoburgLandkreis und kreisfreie Stadt Coburg,Staatsarchiv LandshutRegierungsbezirk Niederbayern,Staatsarchiv MünchenRegierungsbezirk Oberbayern,Staatsarchiv NürnbergRegierungsbezirk Mittelfranken,Staatsarchiv KitzingenRegierungsbezirk Unterfranken.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft.München, den 28. Mai 1990 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Hans Zehetmair, Staatsminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.