BayArbzProfV · Bayern

Verordnung über die Anwendung der Vorschriften über die Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von beamteten Professoren und Professorinnen sowie Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen[1]

Amtliche Abkürzung:
BayArbzProfV
Ausfertigungsdatum:
12.06.1981
Fundstelle:
GVBl. S. 232, BayRS 2030-2-20-1-WK
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Anwendung der Vorschriften über die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen

Die Vorschriften des Bayerischen Beamtengesetzes über die Arbeitszeit sowie die Vorschriften der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Arbeitszeitverordnung – AzV) vom 25. Juli 1995 (GVBl S. 409, BayRS 2030-2-20-F) sind in ihrer jeweils geltenden Fassung auf beamtete Professoren und Professorinnen der Besoldungsgruppen C 2, C 3 und W 2 sowie Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen der Besoldungsgruppe W 1 anzuwenden, die in klinischen Einrichtungen der Universitäten und Universitätsklinika die Funktion eines Oberarztes oder einer Oberärztin wahrnehmen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1981 in Kraft.München, den 12. Juni 1981 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Prof. Hans Maier, Staatsminister

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.