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title: "ZVZuG — Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung (ZVZuG) Vom 3. März 1986"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bw/zvertzustgbw"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Baden-Württemberg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-ZVertZustGBWrahmen"
updated: "2026-05-13T19:19:42+00:00"
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# ZVZuG — Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung (ZVZuG) Vom 3. März 1986

**Landesrecht Baden-Württemberg**
*Ausfertigung:* 03.03.1986
*Fundstelle:* GBl. 1986, 37


### § 3 — Zuständigkeit nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung

§ 3 Zuständigkeit nach der ErnährungswirtschaftsmeldeverordnungZuständige Behörde für den Versand der Betriebsfragebogen, die Entgegennahme und Vollständigkeitskontrolle sowie das Weiterleiten von Meldungen nach den Vorschriften der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung ist die Gemeinde.

### Eingangsformel ZVZuG

Der Landtag hat am 27. Februar 1986 das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1 — Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden

§ 1 Zuständigkeit der unteren VerwaltungsbehördenAufgaben der zivilen Verteidigung, die durch Bundesrecht den Kreisen, Landkreisen und kreisfreien Städten, den Kreisverwaltungsbehörden oder den Behörden der allgemeinen Verwaltung auf der Kreisstufe übertragen sind, werden von den Landratsämtern und den Stadtkreisen als unteren Verwaltungsbehörden wahrgenommen.

### § 2 — Fachaufsicht über die Gemeinden

§ 2 Fachaufsicht über die GemeindenIn Angelegenheiten der zivilen Verteidigung führen die Fachaufsicht 1. die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien über die Stadtkreise und die Großen Kreisstädte,2. die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden, die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien über die übrigen Gemeinden.

### § 4 — Inkrafttreten

§ 4 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt über die Zuständigkeit nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 11. März 1976 (GBl. S. 332) außer Kraft.

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— Gesetz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung (ZVZuG) Vom 3. März 1986
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-ZVertZustGBWrahmen
Quelle: www.landesrecht-bw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
