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title: "WohnWFördRefUmsG BW — Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform im Wohnungswesen Vom 11. Dezember 2007"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bw/wohnwfoerdrefumsgbw"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Baden-Württemberg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WohnWFördRefUmsGBWrahmen"
updated: "2026-05-13T19:18:58+00:00"
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# WohnWFördRefUmsG BW — Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform im Wohnungswesen Vom 11. Dezember 2007

**Landesrecht Baden-Württemberg**
*Ausfertigung:* 11.12.2007
*Fundstelle:* GBl. 2007, 581


### §§

§§ 1 und 2 (Aufhebungsanweisungen)

### § 3

§ 3 Sämtliche Verwaltungsakte, die auf der Grundlage des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg erlassen wurden, auch soweit sie bereits bestandskräftig geworden sind, werden, soweit sie eine Zahlungspflicht oder andere Belastung für Zeiträume ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 5 bestimmen, mit Wirkung ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam.

### § 1 — Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes

§ 1 Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes (Aufhebungsanweisung)

### §§

§§ 2 bis 4 (Änderungsanweisungen)

### Eingangsformel WohnWFördRefUmsG

Der Landtag hat am 29. November 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

### Artikel

Artikel 1 Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartierstrukturen (Landeswohnraumförderungsgesetz - LWoFG)

### Artikel

Artikel 2 Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg

### Artikel

Artikel 3 Folgeänderungen

### Artikel

Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Wohngeldgesetzes (Änderungsanweisungen)

### Artikel

Artikel 5 InkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.

### §§

§§ 1 und 2(Aufhebungsanweisungen)

### § 1 — Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes

§ 1 Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Wohnraumförderungsgesetzes(Aufhebungsanweisung)

### §§

§§ 2 bis 4 (Änderungsanweisungen)

### § 3

§ 3Sämtliche Verwaltungsakte, die auf der Grundlage des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg erlassen wurden, auch soweit sie bereits bestandskräftig geworden sind, werden, soweit sie eine Zahlungspflicht oder andere Belastung für Zeiträume ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 5 bestimmen, mit Wirkung ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam.

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— Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform im Wohnungswesen Vom 11. Dezember 2007
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WohnWFördRefUmsGBWrahmen
Quelle: www.landesrecht-bw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
