Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten nach der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr Vom 25. März 1971
- Ausfertigungsdatum:
- 25.03.1971
- Fundstelle:
- GBl. 1971, 153
Auf Grund des § 5 Abs. 2 und 3 des Landesverwaltungsgesetzes vom 7. November 1955 (Ges.Bl. S. 225) wird verordnet:
§ 1Zuständige Behörde im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über den Einsatz von Ersatzfahrzeugen im Werkverkehr vom 20. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1781) ist die untere Verwaltungsbehörde.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.