Verordnung des Justizministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 VwGO Vom 5. März 1976
- Ausfertigungsdatum:
- 05.03.1976
- Fundstelle:
- GBl. 1976, 300
Auf Grund von § 26 Abs. 2 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) in der Fassung des Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz) vom 10. März 1975 (BGBl. I S. 685) und § 1 der Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Zuständigkeitslockerungsgesetz und der Zuständigkeitslockerungsverordnung vom 26. August 1975 (Ges.Bl. S. 606) wird verordnet:
§ 1Die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten wird auf die Regierungspräsidien übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.