Verordnung des Finanzministeriums über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der unteren Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten Vom 5. Mai 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 05.05.1994
- Fundstelle:
- GBl. 1994, 295
Auf Grund von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Neuorganisation der Verteidigungslastenverwaltung in der Fassung vom 21. Februar 1985 (GBl. S. 29) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:
§ 1Die Aufgaben auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten werden von folgenden unteren Verwaltungsbehörden durchgeführt: 1. in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen vom Landratsamt Ostalbkreis,2. in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg vom Bürgermeisteramt Karlsruhe.
§ 2Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Finanzministeriums über die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der unteren Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verteidigungslasten einschließlich der Besatzungslasten vom 25. Juli 1990 (GBl. S. 278), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. April 1992 (GBl. S. 264), außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.