Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die für Viehversicherungsvereine zuständigen Aufsichtsbehörden Vom 2. Dezember 1970
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.1970
- Fundstelle:
- GBl. 1970, 521
Auf Grund des § 5 Abs. 2 und 3 des Landesverwaltungsgesetzes vom 7. November 1955 (Ges.Bl. S. 255), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 1970 (Ges.Bl. S. 163), wird verordnet:
§ 1Die Versicherungsaufsicht über die privaten Ortsviehversicherungsvereine und die privaten Pferdeversicherungsvereine wird auf die unteren Verwaltungsbehörden übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.