Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten des Landratsamts Böblingen für die Bezirke der Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis im Bereich der Versorgungsverwaltung Vom 14. Dezember 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 14.12.2004
- Fundstelle:
- GBl. 2004, 917
§ 1Dem Landratsamt Böblingen als unterer Verwaltungsbehörde werden die Zuständigkeiten des Versorgungsamts zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zur Gewährung von Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts für die Bezirke der Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis übertragen.
Auf Grund von § 13 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1984 (GBl. S. 101), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Dezember 1994 (GBl. S. 653), wird verordnet:
§ 1Dem Landratsamt Böblingen als unterer Verwaltungsbehörde werden die Zuständigkeiten des Versorgungsamts zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und derjenigen Gesetze, die in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes Versorgung gewähren, für die Bezirke der Landratsämter Esslingen und Rems-Murr-Kreis übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.