Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz Vom 9. Oktober 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 09.10.2018
- Fundstelle:
- GBl. 2018, 358
Auf Grund von § 39 Absatz 2 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214, 3219) geändert worden ist, wird verordnet:
Befugnisübertragung
§ 1 BefugnisübertragungDie Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1 VAG wird auf das Wirtschaftsministerium übertragen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11. Dezember 1995 (GBl. S. 835) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.