UniHdbgDÜtrV BW · Baden-Württemberg

Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg zur Übertragung von Dienstaufgaben an die Universitäten Heidelberg, Tübingen und Ulm Vom 19. Mai 1980

Ausfertigungsdatum:
19.05.1980
Fundstelle:
GBl. 1980, 555,StAnz 1980, 5
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel UniHdbgDÜtrV

Auf Grund von § 3 Absatz 7 des Universitätsgesetzes vom 22. November 1977 (GBl. S. 473), geändert durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an die geänderten Geschäftsbereiche der Ministerien vom 30. Mai 1978 (GBl. S. 286), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und im Benehmen mit den betroffenen Universitäten verordnet:

§ 1

§ 1Den Universitäten Heidelberg, Tübingen und Ulm wird die Ausbildung von Logopäden übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Mai 1978 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.