UnBefGZustV BW 2 · Baden-Württemberg

Zweite Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr Vom 16. Dezember 1980

Ausfertigungsdatum:
16.12.1980
Fundstelle:
GBl. 1981, 1
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel UnBefGZustV

Auf Grund von §§ 60 Abs. 4, 62 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1650) wird verordnet:

§ 1

§ 1(1) Die §§ 1 und 2 der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 18. September 1979 (GBl. S. 354, berichtigt GBl. 1980 S. 432) gelten als am Tage nach dem Inkrafttreten der Ermächtigungsnormen erlassen. (2) Der bisherige Zeitpunkt des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten Verordnung bleibt unberührt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.