Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Textilkennzeichnung (Textilkennzeichnungs-Zuständigkeitsverordnung - TKZuVO)(*) Vom 9. Juli 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 09.07.2019
- Fundstelle:
- GBl. 2019, 332
Das Regierungspräsidium Tübingen ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 272 vom 18.10.2011, S. 1, zuletzt ber. ABl. L 292 vom 10.11.2015, S. 13), die zuletzt durch Delegierte Verordnung (EU) 2018/122 (ABl. L 22 vom 26.1.2018, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sowie des Textilkennzeichnungsgesetzes vom 15. Februar 2016 (BGBl. I S. 198) in der jeweils geltenden Fassung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-bw.de.